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   LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00   

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https://dejure.org/2002,19767
LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00 (https://dejure.org/2002,19767)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.03.2002 - L 3 U 421/00 (https://dejure.org/2002,19767)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. März 2002 - L 3 U 421/00 (https://dejure.org/2002,19767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines auf unmittelbarem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause geschehenen Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78

    Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
    Sind sonstige Unfallursachen nicht erwiesen, so spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die auf Alkoholeinfluss bestehende Verkehrsuntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 46 m.w.N.).

    Vom Zeitpunkt der Blutentnahme zurückgerechnet ergibt dies zum Unfallzeitpunkt eine Wirk-BAK, das ist die aufgenommenen Alkoholmenge vor abgeschlossener Resporption (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 46), von mindestens 1, 08 Promille.

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 89), der sich das Bundessozialgericht angeschlossen hat (BSG vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91) ist ein Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 1 Promille unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntüchtig.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
    Dabei gelte der Grundsatz, je geringer die festgestellte BAK, desto höhere Anforderungen seien an den Beweiswert der für das Vorliegen von Fahruntüchtigkeit sprechenden Umstände zu stellen (BSGE 45, 285).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 89), der sich das Bundessozialgericht angeschlossen hat (BSG vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91) ist ein Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 1 Promille unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntüchtig.
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