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LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines auf unmittelbarem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause geschehenen Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses
Verfahrensgang
- SG Landshut, 25.09.2000 - S 13 U 288/98
- LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78
Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
Sind sonstige Unfallursachen nicht erwiesen, so spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die auf Alkoholeinfluss bestehende Verkehrsuntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 46 m.w.N.).Vom Zeitpunkt der Blutentnahme zurückgerechnet ergibt dies zum Unfallzeitpunkt eine Wirk-BAK, das ist die aufgenommenen Alkoholmenge vor abgeschlossener Resporption (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 46), von mindestens 1, 08 Promille.
- BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 89), der sich das Bundessozialgericht angeschlossen hat (BSG vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91) ist ein Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 1 Promille unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntüchtig. - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
Dabei gelte der Grundsatz, je geringer die festgestellte BAK, desto höhere Anforderungen seien an den Beweiswert der für das Vorliegen von Fahruntüchtigkeit sprechenden Umstände zu stellen (BSGE 45, 285). - BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
Alkohol und Dienstunfall
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2002 - L 3 U 421/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 89), der sich das Bundessozialgericht angeschlossen hat (BSG vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91) ist ein Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 1 Promille unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntüchtig.